Der unsichtbare Faktor

Noch nie hat ein Ereignis unsere Jahresplanung und unsere gesamten Arbeitsabläufe so sehr beeinflusst wie die Corona-Pandemie 2020. Die Gesundheit aller zu schützen, erhielt die höchste Priorität. Für das Erfüllen unserer Arbeitsaufgaben eine doppelte Herausforderung. Verantwortungsvoll sind wir dieser in allen Bereichen begegnet.

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Ob bei unseren Pflegebegutachtungen, den körperlichen Untersuchungen im medizinischen Bereich oder den Qualitätsprüfungen in ambulanten wie stationären Pflegeeinrichtungen – fast immer begegnen wir Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen zu den durch eine Corona-Infektion besonders gefährdeten Personengruppen gehören.
Um für diese Menschen eine Ansteckung und somit unter Umständen einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden, mussten wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig stellten wir den Gesundheitsschutz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher. Dabei ergab sich ein Teil unseres Vorgehens aus den gesetzlichen Regularien im Verlauf der pandemischen Entwicklungen.

Geschäftsbereich Medizin

Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde in unserem Geschäftsbereich Medizin der für das Jahr 2020 vorgesehene Prüfumfang für die Schlussrechnungen vollstationärer Krankenhausbehandlungen von 12,5 Prozent auf 5 Prozent reduziert. Ab 2021 soll dann das quartalsbezogene, gestufte Prüfquotensystem einsetzen, das im Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen festgelegt wurde. Dort wurde für die Krankenhäuser zudem eine Bescheinigung durch den Medizinischen Dienst über das Erfüllen von Strukturmerkmalen bis spätestens zum 31.12.2020 vorgegeben. Diese Frist ist auf den 31.12.2021 verschoben, sodass unsere Strukturprüfungen erst 2021 beginnen. Neben den veränderten Vorgaben veranlasste uns die Corona-Pandemie, die körperlichen Untersuchungen in unserem Geschäftsbereich Medizin im ersten Lockdown auszusetzen und im zweiten Lockdown nur auf dringend medizinisch notwendige Fälle zu beschränken.

Fachbereich Qualitätsprüfungen

In unserem Fachbereich Pflege mussten ab dem 18.03.2020 die persönlichen Besuche unserer Pflegefachkräfte aussetzten, die häufig die Feststellung der Pflegebedürftigkeit begleiten. Hier galt es ebenfalls, Gesundheit und Leben der besonders gefährdeten Menschen zu schützen, zu denen wir bei unseren Hausbesuchen im Wohnumfeld Kontakt haben. Damit diese Menschen dennoch einen Zugang zu den meist dringend benötigten Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten, bearbeiteten unsere Gutachterinnen und Gutachter die Anträge mittels strukturiertem Telefoninterview. Die erstellten Aktenlagegutachten entstanden nach einem festen Leitfaden, den unser Fachbereich Pflegebegutachtungen in enger Anpassung an bundesweite Vorgaben innerhalb von wenigen Tagen entwickelte. Unsere Pflegefachkräfte hatten dadurch schnell ihre neue Arbeitsgrundlage, um der hohen Auftragslage entgegentreten zu können. Bereits vor unserem Begutachtungsgespräch erhielten die antragstellenden Menschen bzw. deren Betreuungs- oder Pflegeperson einen Fragebogen, über den sie uns konkrete Angaben zur Pflege- und Betreuungssituation übermitteln konnten. Insgesamt etablierten wir so eine geeignete Alternative zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit.
Dennoch war das neue Vorgehen in den ersten Tagen eine Umstellung, weil insbesondere der persönliche Eindruck davon fehlte, welche Fähigkeiten und Einschränkungen im jeweiligen Lebensumfeld bestehen oder wie sich die Pflege sicherstellen lässt. Gerade bei den Begutachtungen von Kindern oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen, Schwerhörigkeit oder bestehenden Sprachbarrieren, stellte das Telefoninterview unsere Pflegefachkräfte vor besondere Herausforderungen und setzte teilweise Grenzen.

Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz war das neue Verfahren zunächst bis zum 30.09.2020 legitimiert. Um anschließend die persönlichen Besuche mit entsprechenden Schutzmaßnahmen in geeigneter Weise wieder durchführen zu können, erstellte unser Fachbereich frühzeitig ein Hygienekonzept auf einer Grundlage des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Am 31.08.2020 startete unser Fachbereich dann schrittweise, die persönlichen Besuche im Wohnbereich wieder aufzunehmen. Ab 05.10.2020 erfolgte die komplette Wiederaufnahme der Hausbesuche.

Für Personen mit Risikofaktoren wurde zum Schutz aber weiterhin das Telefoninterview genutzt. Auch unsere Pflegefachkräfte mit Risikofaktoren arbeiteten weiter nach Aktenlage. Von persönlichen Besuchen ausgenommen waren zudem Orte und Landkreise mit über 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, da wir die tagesaktuellen Infektionszahlen im Blick behalten mussten.

Obwohl das Infektionsgeschehen auch in Sachsen-Anhalt schnell wieder aufflammte, konnten unsere Pflegefachkräfte im Zeitraum Ende August bis Ende Oktober etwas mehr als 3.000 Menschen persönlich besuchen. Aufgrund der gesetzlichen Kontaktbeschränkungen mussten wir unsere Hausbesuche jedoch ab dem 02.11.2020 erneut einstellen und alle Pflegebegutachtungen wieder mit dem strukturierten Telefoninterview umsetzen. Insgesamt konnten unsere Pflegefachkräfte unter Berücksichtigung aller Corona-Maßnahmen 16.000 Menschen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in ihrem Lebensumfeld besuchen.

Vorerst sind unsere persönlichen Besuche noch bis zum 14.03.2021 ausgesetzt, die telefonischen Interviews sind darüber hinaus noch weiter möglich.

Fachbereich Pflegebegutachtungen

In unserem Fachbereich Pflege mussten ab dem 18.03.2020 die persönlichen Besuche unserer Pflegefachkräfte aussetzten, die häufig die Feststellung der Pflegebedürftigkeit begleiten. Hier galt es ebenfalls, Gesundheit und Leben der besonders gefährdeten Menschen zu schützen, zu denen wir bei unseren Hausbesuchen im Wohnumfeld Kontakt haben. Damit diese Menschen dennoch einen Zugang zu den meist dringend benötigten Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten, bearbeiteten unsere Gutachterinnen und Gutachter die Anträge mittels strukturiertem Telefoninterview. Die erstellten Aktenlagegutachten entstanden nach einem festen Leitfaden, den unser Fachbereich Pflegebegutachtungen in enger Anpassung an bundesweite Vorgaben innerhalb von wenigen Tagen entwickelte. Unsere Pflegefachkräfte hatten dadurch schnell ihre neue Arbeitsgrundlage, um der hohen Auftragslage entgegentreten zu können. Bereits vor unserem Begutachtungsgespräch erhielten die antragstellenden Menschen bzw. deren Betreuungs- oder Pflegeperson einen Fragebogen, über den sie uns konkrete Angaben zur Pflege- und Betreuungssituation übermitteln konnten. Insgesamt etablierten wir so eine geeignete Alternative zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit.
Dennoch war das neue Vorgehen in den ersten Tagen eine Umstellung, weil insbesondere der persönliche Eindruck davon fehlte, welche Fähigkeiten und Einschränkungen im jeweiligen Lebensumfeld bestehen oder wie sich die Pflege sicherstellen lässt. Gerade bei den Begutachtungen von Kindern oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen, Schwerhörigkeit oder bestehenden Sprachbarrieren, stellte das Telefoninterview unsere Pflegefachkräfte vor besondere Herausforderungen und setzte teilweise Grenzen.

Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz war das neue Verfahren zunächst bis zum 30.09.2020 legitimiert. Um anschließend die persönlichen Besuche mit entsprechenden Schutzmaßnahmen in geeigneter Weise wieder durchführen zu können, erstellte unser Fachbereich frühzeitig ein Hygienekonzept auf einer Grundlage des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Am 31.08.2020 startete unser Fachbereich dann schrittweise, die persönlichen Besuche im Wohnbereich wieder aufzunehmen. Ab 05.10.2020 erfolgte die komplette Wiederaufnahme der Hausbesuche.

Für Personen mit Risikofaktoren wurde zum Schutz aber weiterhin das Telefoninterview genutzt. Auch unsere Pflegefachkräfte mit Risikofaktoren arbeiteten weiter nach Aktenlage. Von persönlichen Besuchen ausgenommen waren zudem Orte und Landkreise mit über 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, da wir die tagesaktuellen Infektionszahlen im Blick behalten mussten.

Obwohl das Infektionsgeschehen auch in Sachsen-Anhalt schnell wieder aufflammte, konnten unsere Pflegefachkräfte im Zeitraum Ende August bis Ende Oktober etwas mehr als 3.000 Menschen persönlich besuchen. Aufgrund der gesetzlichen Kontaktbeschränkungen mussten wir unsere Hausbesuche jedoch ab dem 02.11.2020 erneut einstellen und alle Pflegebegutachtungen wieder mit dem strukturierten Telefoninterview umsetzen. Insgesamt konnten unsere Pflegefachkräfte unter Berücksichtigung aller Corona-Maßnahmen 16.000 Menschen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in ihrem Lebensumfeld besuchen.

Vorerst sind unsere persönlichen Besuche noch bis zum 14.03.2021 ausgesetzt, die telefonischen Interviews sind darüber hinaus noch weiter möglich.

Koordinierender Krisenstab

Um alle Entwicklungen im Verlauf der Corona-Pandemie intern zu begleiten und umzusetzen, haben wir einen Corona-Krisenstab gebildet. Geschäftsführung, Geschäfts-, Fach- und Stabsbereiche sowie Betriebsrat konnten auf diese Weise erforderliche Anpassungen in den Arbeitsabläufen sowie die unerlässlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell miteinander abstimmen und umsetzen. Eine pandemiebedingte Notwendigkeit war insbesondere die Kontaktreduktion bzw. -vermeidung. Unsere Büros haben wir dementsprechend über ein Wechselmodell nur noch minimal besetzt. Zeitweise arbeiteten unsere Beschäftigten daher immer wieder mobil von zu Hause.

Geschäftsbereich Service

Das Organisieren und Bereitstellen erforderlicher Arbeitsmittel und Schutzmaterialien stellte unseren Geschäftsbereich Service vor einige Herausforderungen. Gerade zu Beginn der Pandemie waren Schutzmasken und Desinfektionsmittel Mangelware. Engpässe und Lieferschwierigkeiten traten auch bei den Notebooks auf, die wir zusätzlich orderten, um gerade im Verwaltungsbereich das mobile Arbeiten zu ermöglichen. Zeitdruck und Abstimmungsaufwände waren dabei ebenso oft sehr hoch wie bei den pandemiebedingten internen Softwareanpassungen, da Software teils erweitert oder ganz umprogrammiert werden musste.
Immer wieder ließen sich gewisse Aufgaben nur vor Ort ausführen. Dazu zählten beispielsweise organisatorische Belange am ersten Arbeitstag neueingestellter Kolleginnen und Kollegen, der physische Serverbetrieb, das Bereitstellen, die Inbetriebnahmen und das Versenden von Technik sowie anderer Arbeits- oder Schutzmaterialien. Mobiles Arbeiten und Kontaktbeschränkungen erforderten generell eine gute Koordinierung in den Teams und über diese hinaus. Um sich vis-à-vis miteinander auszutauschen, wurden Webkonferenzen das Mittel der Wahl. Auch diese unterstützt unser Fachbereich IT nicht nur mit geeigneter Software. Insgesamt stieg der Supportbedarf mit Zunahme der mobilen Arbeit. Der enorm gestiegene Serverzugriff stellte zudem erhöhte Anforderungen an unsere interne Servertechnik. Diese haben wir unter anderem aus diesem Grund inzwischen vollständig erneuert.

Ein starkes Miteinander

In allen Arbeitsbereichen wich der persönliche Kontakt überwiegend den Gesprächen am Telefon oder in Webkonferenzen. Die Organisation unserer Arbeitsprozesse und des mobilen Arbeitens verlangte jede Menge Koordination. Zusätzliche zu den arbeitsbedingten Herausforderungen wurden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Themen wie Kinderbetreuung oder Hausunterricht belastet. Mit einem erweiterten Arbeitszeitrahmen und individuell abgestimmten Lösungen haben wir unsere Beschäftigten dabei unterstützt, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
In allen Bereichen war der anfängliche Ausfall geplanter Fort- und Weiterbildungen, die erst nach und nach in Form von Webinaren zurückkehrten, ebenfalls ein spürbarer Einschnitt. Durch ein erweitertes Eigenangebot haben wir hier intern gegengesteuert. Der transparente Austausch von Wissen war aber nicht nur intern wichtig, sondern erhielt angesichts der völlig neuen Situation über alle Ebenen und Institutionen hinweg eine zentrale Bedeutung. Ebenso die tatkräftige Solidarität und die gezielte Unterstützung direkt vor Ort. Von Anfang an haben sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu freiwilligen Hilfseinsätzen bereit erklärt, um dort Hilfe zu leisten, wo sie dringend benötigt wird. Bis zum Jahresende 2020 waren 13 unserer Ärztinnen und Ärzte sowie 22 unserer Pflegefachkräfte unterstützend in anderen Einrichtungen tätig. Engagiert und couragiert halfen sie vollstationären Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämtern, Fieberzentren, einem mobilen Testteam der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Magdeburg sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt dabei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen.

Freiwillige Hilfseinsätze

„Angesichts der besonderen Situation, insbesondere der Personalsituation in Pflegeeinrichtungen, war es für mich keine Frage, die Versorgung der dort lebenden Menschen zu unterstützen. Als ausgebildete Pflegefachkraft konnte ich aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung sofort bei allen anfallenden Tätigkeiten im Bereich der Pflege behilflich sein, angefangen von der Körperpflege, den Mahlzeiten und der Flüssigkeitsversorgung, bis hin zur Mobilisierung und Arztkontakt. Trotz der insgesamt sehr schwierigen Situation habe ich es geschafft, die Pflegebedürftigen zum Lachen zu bringen und zufriedenzustellen.“
Unsere Qualitätsprüferin Stephanie Blume unterstützte das Diakoniewerk in Halle im Johannes-Jänicke-Haus.
„Ein Einsatz ist für mich immer und überall ausgesprochen wichtig. Ich kann direkt helfen, was mir ein großes Bedürfnis ist. Das war auch die Motivation für mein Studium und für mein anschließendes Arbeitsleben. Der unmittelbare Kontakt zu den Menschen gibt sehr viel zurück. Dies erleben zu dürfen, ist Grund genug jederzeit wieder zu helfen.“
Dr. med. Dagmar Köppen unterstützte die Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Magdeburg.

„Mein moralisches Pflichtgefühl war der Antrieb, mich freiwillig für den Hilfseinsatz zu melden und schließlich das Gesundheitsamt im Landkreis Harz am Hauptsitz in Halberstadt und der Nebenstelle in Wernigerode zu unterstützen. Neben Kontaktermittlungen zur Nachverfolgung von Infektionsketten, fertigte ich Abstriche an und beriet Infizierte, Angehörigen und Kontaktpersonen. Wir nahmen Quarantänekontrollen vor und halfen bei Begehungen von Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergärten mit unserer Beratung.“
Unsere Gutachterin Dr. med. Marie-Catherine Rittierodt unterstütze das Gesundheitsamt im Landkreis Harz.


„Zusammen mit einer ärztlichen Kollegin durfte ich ab 01.12.2020 das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration unseres Bundeslandes unterstützen. Hier verstärkten wir das Referat 23. (Medizinische Angelegenheiten, stationäre medizinische Versorgung und Öffentlicher Gesundheitsdienst). Zusätzlich wurde ich in die Koordinierungsgruppe “ Impfen“ des Ministeriums integriert, die unter der Leitung der Referatsleiterin und unter der Verantwortung der Staatssekretärin besteht. Mit Unterstützungen aus weiteren Referaten des Ministeriums gelang es der 3-köpfigen Koordinierungsgruppe, die Eröffnung der Impfzentren am 15.12.2020 und den offiziellen Impfstart am 27.12.2020 zu realisieren. Neben den koordinativen Aufgaben war ich für die Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der ständigen Impfkommission (STIKO) im Land verantwortlich und beantwortete Anfragen, zum Beispiel von anderen Ministerien, Berufsverbänden, der Presse und von Bürgern.“
Unsere Gutachterin Dr. med. Franziska Kirchner unterstützte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.