DATENSCHUTZ ALLGEMEIN

Umgang mit Daten aus einer Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekasse

Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ein wichtiges Anliegen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten vom Medizinischen Dienst mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind alle Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren.

Wozu benötigt der Medizinische Dienst Daten?

Der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt wird von den Kranken- und Pflegekassen mit der Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) beauftragt. Um qualifiziert antworten zu können, ist es für die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes erforderlich, sich ein Bild zum Beispiel über die Erkrankung und die bisherige oder beabsichtigte Behandlung beim Hausarzt zu machen. Gesetzliche Bestimmungen (u. a. § 276 SGB V oder § 18 SGB X) erlauben dem Medizinischen Dienst, die erforderlichen Daten des Versicherten über Krankheiten, Behinderungen, Behandlungen und Pflegebedarf einzuholen und für die gutachterliche Arbeit zu nutzen.

Welche Daten benötigt der Medizinische Dienst?

Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation sind Beispiele für Unterlagen, die der Medizinische Dienst benötigt.

Woher kommen die Daten?

Neben den Versicherten, Kranken- und Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern erhält der Medizinische Dienst auch von den Leistungserbringern die erforderlichen Daten. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungserbringer in § 276 (2) SGB V, dem Medizinischen Dienst auf Anforderung die benötigen Daten zu übermitteln.

Was macht der Medizinische Dienst mit den Daten?

Die Fragen der Kranken – oder Pflegekasse beantworten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes in Form einer gutachtlichen Stellungnahme. Die vorliegenden Daten werden darin einbezogen.

Wer bekommt Daten vom Medizinischen Dienst?

Die Informationspflicht des Medizinischen Dienstes ist im § 277 SGB V festgehalten. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der Begutachtung des Medizinischen Dienstes, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärzte oder Krankenhäuser sind über die Begutachtung des Medizinischen Dienstes zu informieren.

Wie lange werden Daten gespeichert?

Der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt archiviert die im Zusammenhang mit einem Auftrag vorgelegten Daten für maximal fünf Jahre.

Welche Rechte habe ich?

Auskunftsrecht

Auf Anfrage gibt der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt dem Versicherten Auskunft über seine gespeicherten Daten. Der Versicherte kann erfahren, woher die Daten stammen, wer die Daten bekommt und warum sie beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt gespeichert werden.

Akteneinsichtsrecht

Der Versicherte hat das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, seine Akte beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt einzusehen. Dieses Recht kann auch ein Bevollmächtigter, zum Beispiel Angehöriger oder Rechtsanwalt, wahrnehmen.

Widerspruchsrecht

Wer nicht mit der Weitergabe von Daten einverstanden ist, kann widersprechen. Weitergehende Fragen zum Umgang und Schutz der Daten beantwortet gerne die Datenschutzbeauftragte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ein wichtiges Anliegen.

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind alle Mitarbeitenden des Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren.

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der:

Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt

Vorstandsvorsitzender: Jens Hennicke

Breiter Weg 19c

39104 Magdeburg

0391 5661-3300

vorstand@md-san.de

Die Datenschutzbeauftragte ist:

Frau Luisa Mebius

Breiter Weg 19c

39104 Magdeburg

0391 5661-3311

datenschutz@md-san.de

III. INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG DER WEBSITE BESCHREIBUNG UND UMFANG DER DATENVERARBEITUNG

Über die Website des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt werden von den Nutzern keine personenbezogenen Daten und insbesondere auch keine Sozialdaten oder Gesundheitsdaten erhoben.

VERWENDUNG VON COOKIES

Die Website des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente der Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann. Cookies werden nicht verwendet, um anderen Internetanbietern zu ermöglichen, Nutzer der Website des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt wiederzuerkennen. Eine Profilbildung des Nutzerverhaltens über die Cookies erfolgt nicht.

LINKS

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E-MAIL-KONTAKT

BESCHREIBUNG UND UMFANG DER DATENVERARBEITUNG

Auf der Website des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt werden E-Mail-Adressen des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt für die Kontaktaufnahme bereitgestellt. Für den Fall, dass Nutzer diese E-Mail-Adressen für die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt verwenden, werden personenbezogene Daten des Nutzers an den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kommunikation zwischen dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt und dem Nutzer verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verantwortungsbereich des Nutzers liegt, keine vertraulichen bzw. personenbezogenen Daten an den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt per E-Mail zu übermitteln. Der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt wird seinerseits keine vertraulichen bzw. personenbezogenen Gesundheitsdaten in unverschlüsselter Form per E-Mail übertragen.

DAUER DER SPEICHERUNG

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

INFORMATION ZU RECHTEN DER BETROFFENEN PERSON

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO i.V.m. DSAG LSA und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt zu:

AUSKUNFTSRECHT

Sie können eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

AKTENEINSICHTSRECHT

Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, ihre Akte beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt einzusehen. Dieses Recht kann auch ein Bevollmächtigter, zum Beispiel Angehöriger oder Rechtsanwalt, wahrnehmen.

RECHT AUF BERICHTIGUNG

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind.

RECHT AUF LÖSCHUNG

Löschungspflicht

Sie können verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO i.V.m. § 4 S. 2 DSAG LSA stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt unterliegt.

(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Information an Dritte

Hat der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend gemacht, ist der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

WIDERSPRUCHSRECHT

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 4 S. 2 DSAG LSA erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO i.V.m. § 30 DSAG LSA.

INFORMATIONEN ZUM SOZIALDATENSCHUTZ

Was sind Sozialdaten?

Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die durch den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch V und XI im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegkassen wahrnimmt. Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt finden sich insbesondere im § 275 und § 275 a Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie im § 18, § 112 und § 114 SGB XI. Gemäß § 276 SGB V und § 97 SGB XI darf der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt zum Zweck der Begutachtung Daten zu Ihrer Person erheben und speichern. Die erhobenen Daten werden unter Wahrung des Sozialdatenschutzes und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Das Ergebnis der Begutachtung und die notwendigen Angaben zum Befund werden gem. § 277 SGB V an Ihre Krankenkasse übermittelt. Bei der Begutachtung im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit hat der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt gem. § 18 Abs. 6 SGB XI das vollständige Gutachten an Ihre Pflegekasse zu übermitteln.

Welche Daten benötigt der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt?

Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation sind Beispiele für Unterlagen, die der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt benötigt.

Woher kommen die Daten?

Neben den Versicherten, Kranken- und Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern erhält der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt auch von den Leistungserbringern die erforderlichen Daten. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungserbringer in § 276 (2) SGB V, dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt auf Anforderung die benötigen Daten zu übermitteln.

Was macht der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt mit den Daten?

Die Fragen der Kranken – oder Pflegekasse beantworten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt in Form einer gutachtlichen Stellungnahme. Die vorliegenden Daten werden darin einbezogen.

Wer bekommt Daten vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt?

Die Informationspflicht des Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ist im § 277 SGB V festgehalten. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der Begutachtung des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärzte oder Krankenhäuser sind über das Ergebnis der Begutachtung des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt zu informieren.

Wie lange werden Sozialdaten gespeichert?

Der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt archiviert die im Zusammenhang mit einem Auftrag vorgelegten Daten für maximal fünf Jahre.

INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG IM BEWERBUNGSVERFAHREN

Zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ist es notwendig, dass wir bis zum Abschluss des Verfahrens Ihre Bewerberdaten im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt speichern (gesetzliche Grundlage ist hier Art.6 Abs. 1 Buchst.b DSGVO i.V.m. § 4 S. 2 DSAG LSA). 

Sofern nach dem Bewerbungsverfahren ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, speichern wir Ihre bei der Bewerbung übermittelten Daten in Ihrer Personalakte zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses – dies natürlich unter Beachtung der weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen. 

Bei einer Absage löschen wir die uns per E-Mail übermittelten Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Monate nach Übermittlung der Absage. Per Post eingehende Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen im Falle einer Absage nach Abschluss des Verfahrens zurück, das Bewerbungsschreiben sowie eine Kopie des Lebenslaufs verbleiben im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt und werden spätestens 6 Monate nach Zugang der Absage gelöscht.  

Die Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wegen der Beweispflichten nach dem AGG, eine längere Speicherung oder bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens erfordern. Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO i.V.m. § 4 S. 2 DSAG LSA. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Rechtsverteidigung bzw. -durchsetzung.

VII. ONLINE-FORMULARE

Auf unserer Internetseite haben Sie die Möglichkeit, über ein Formular, den Ihnen mitgeteilten Hausbesuchstermin zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit abzusagen. Die in der Eingabemaske des Formulars eingegebenen Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt und zum Zweck der Bearbeitung gespeichert. Diese Daten sind:

ABSAGE HAUSBESUCHSTERMIN ZUR PFLEGEBEGUTACHTUNG

Wenn der Antrag durch den/die Pflegebedürftige selber gestellt wird:

  • Aktenzeichen (Pflichtangabe)
  • Vor- und Nachname des Versicherten (Pflichtangabe)
  • Begutachtungsdatum (Pflichtangabe)
  • Grund der Absage und dazu notwendige Daten (Pflicht)

Wenn der Antrag stellvertretend für eine pflegebedürftige Person gestellt wird, sind folgende Daten des Antragstellers zusätzlich anzugeben:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers bei Einzelpersonen (Pflichtangabe)
  • Verhältnis zum Versicherten (Pflichtangabe)

Bei Pflegedienst:

  • Angaben zum Pflegedienst und Name des Ansprechpartners (Bei Rückrufwunsch Telefonnummer) (Pflichtangabe)

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

  • Die IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Absendevorgangs

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der persönlichen Daten aus dem Absageformular des Hausbesuchstermins zur Pflegebegutachtung, die, soweit erforderlich, für die Bearbeitung des Begutachtungsauftrages, an die zuständige Pflegekasse weitergeben werden.

RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs.1 Buchst. e DS-GVO i.V.m. § 4 S. 2 DSAG LSA, wiederum in Verbindung mit § 18 SGB XI. Der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt wird von den Pflegekassen mit der Prüfung der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit beauftragt (rechtliche Verpflichtung). Grundlage hierfür sind die Regelungen im SGB XI.

ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Onlineformulars dient dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt dazu, die Anfrage bearbeiten zu können, sowie die Pflegebegutachtung neu zu organisieren. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

DAUER DER SPEICHERUNG

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, maximal nach fünf Jahren. Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sechzig Tagen gelöscht.

 WIDERSPRUCHS- UND BESEITIGUNGSMÖGLICHKEIT

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Mitteilung durch Sie freiwillig erfolgt. Sie haben auch die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt telefonisch zu kontaktieren. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Auftragsbearbeitung zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung und zur Speicherung der personenbezogenen Daten kann schriftlich an den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt gerichtet werden.