Zahlen / Daten / Fakten
2020
Entwicklungen im Bereich der GKV
Der Medizinische Dienst unterstützt die Gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen-Anhalt seit 1991 bei Fragestellungen zu verschiedenen Themen.
2.506 Aufträge zu Arzneimitteln
davon waren 938-Begutachtungen zu Cannabis nach § 31 SGB V
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Anspruch auf Cannabis. Das ist etwa der Fall, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht verfügbar ist oder aus gesundheitlichen Gründen im begründeten Einzelfall nicht angewendet werden kann. Darüber hinaus besteht ein Anspruch, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht vorhanden ist, dass ein Einsatz auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome spürbar positiv einwirkt. Haus- und Fachärzte dürfen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Kosten werden von der Gesetzlichen Krankenkasse getragen, wenn diese die Verordnung genehmigt. Die Verordnung bedarf der, nur im begründeten Ausnahmefall abzulehnenden Genehmigung. Für ihre Entscheidungen lassen die Gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Fälle durch den MDK prüfen.
und 575-Begutachtungen zu enteraler Ernährung
Die enterale Ernährung bezeichnet in der Medizin die Nährstoffzufuhr über den Gastrointestinaltrakt. Bei der enteralen Ernährung ist der Magen-Darm-Trakt weiterhin für die Verdauung zuständig, wodurch die organischen Funktionen erhalten bleiben. Im engeren Sinn wird der Begriff meist nur für die Ernährung per Sonde verwendet.
Pflegeversicherung
Einzelfallbegutachtungen gemäß § 18 SGB XI
Qualitätsprüfungen
gemäß § 112 ff. SGB XI
Entwicklungen der Einzelfallbegutachtungen
für die SPV
Mit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung übernahm der Medizinische Dienst auch in diesem Bereich wichtige Aufgaben, allen voran die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Entwicklungen der Qualitätsprüfungen
Das Sichern und Weiterentwickeln der Qualität in der Pflege sind zentrale Anliegen der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst nimmt dafür mindestens einmal pro Jahr die Versorgungsqualität bei 90 Prozent aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Pflegedienste in Sachsen-Anhalt in den Blick. Die übrigen 10 Prozent übernimmt der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung.
Mitarbeiter